LITTLE PROUD
STUDIO
AGB (Allgemeine – Geschäftsbedingungen)
Nachstehende Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsbestandteil, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
1.Die Berechnung der Leistungen erfolgt zu den vereinbarten Konditionen. Der Mieter/Kunde anerkennt dieArbeitsstunden, verbrauchte Materialien und die technisch einwandfreie Qualität.
2.Die vereinbarten Mietzeiten sind Festtermine. Nach Ablauf der bestellten Stunden besteht weder ein Anspruch auf Verlängerung noch darauf, dass der Mischpult/Effekt-Status unverändert bleibt.
Bestellt der Mieter/Kunde einen Termin als Tagespauschale, so wird die Miete komplett berechnet, auch wenn die Aufnahmen schon vorher beendet sind.
Tritt der Mieter von einer Studioreservierung nicht termingerecht zurück, und ist keine Weitervermietung möglich, werden ihm folgende Kosten berechnet:
Absage 14 Tage vor Termin >30% // 7 Tage vor Termin 50% der Gesamtkosten. Ansonsten ist die Studiomiete auch dann zu bezahlen, wenn das Studio nicht benutzt wird obwohl es zur Verfügung steht.
Erworbene Tonstudio-Gutscheinen behalten für 12 Monate nach Erwerb Gültigkeit. Nicht eingelöste Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht erstattet.
3.In der Studiomiete ist die Tonmeistergage enthalten. Sollte der Mieter einen eigenen Tonmeister mitbringen, so wird er dies bei der Buchung des Studios erklären. Die Studiomiete ermäßigt sich dann um Euro 10,--/Stunde.
4.Ausfallzeiten, die vom Vermieter zu vertreten sind, werden dem Mieter nicht berechnet. Der Vermieter haftet nicht für sonstige, durch Ausfallzeiten entstandene Schäden oder Kosten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen.
5.Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter/Kunde, ein Musiker oder andere an der Produktion beteiligten Personen im Studio oder auf dem Studiogelände erleiden, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen, die dadurch entstehen, frei.
6.Der Mieter/Kunde haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch die an der Produktion beteiligten Personen oder Gäste verursacht werden.
7.Für die künstlerische Arbeit von Musikern, Tontechnikern und dergleichen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8.Der Vermieter haftet nicht für Bänder/Datenträger, die während oder nach einer Produktion im Studio bleiben.
Das Versand- und Transportrisiko von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere der Bänder/Datenträger übernimmt der Besteller.
9.Der Mieter/Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für die durchzuführenden Arbeiten besitzt, oder auf seine Kosten erwerben wird. Der Vermieter ist hier von allen Ansprüchen freizuhalten.
10.Bei Buchungsabschluss und bei Aufnahmebeginn sind jeweils 50% der Gesamtkosten in bar zu entrichten. Die Abschlusszahlung ist nach Rechnungserhalt sofort fällig. Zahlt der Mieter nicht unverzüglich nach Rechnungsstellung, so ist ab dem 10. Tag nach Zugang der Rechnung der ausstehende Betrag mit 12% Jahreszins zu verzinsen. Es kann mit dem Mieter/Kunde eine anders lautende Zahlungsvereinbarung schriftlich vereinbart werden.
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche gegen den Mieter/Kunde ist der Vermieter/Auftragnehmer berechtigt, alle Bänder/Datenträger/Aufnahmen zurückzuhalten.
11.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bestehen nicht.
12.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landshut.
Walding Sound GmbH – Musikproduktion u. Verlag – Label – CD/DVD Vervielfältigung
Meisenweg 1, 84184 Tiefenbach/Ast