Allgemeine Geschäftsbedingungen der Walding SoundGmbH
I. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch Walding SoundGmbH.
II. Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die Walding Sound GmbH zustande. Die Verträge zwischen Käufer und uns sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.
III. Lieferung, Lieferfristen
1. Angebote der Walding Sound GmbH erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht. Eine Lieferverpflichtung besteht nur dann, wenn Walding Sound GmbH die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt mit den von Walding Sound GmbH bestimmten Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). Walding Sound GmbH ist nicht verpflichtet, die preisgünstigste Versandart zu wählen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
2. Bei CD/DVD Duplikationen beginnt die Lieferzeit mit dem Erhalt der vollständigen spezifikationsgerechten Fertigungsunterlagen bzw. nach Erhalt der vom Kunden unterschriebenen Freistellungserklärung. Lieferverzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferungen, insbesondere bei Drucksachenabwicklung, bleiben vorbehalten. Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie von Walding Sound GmbH als verbindlich bezeichnet werden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, so ist Walding Sound GmbH berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
3. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, z.B. urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, berechtigen die Walding Sound GmbH bestätigte Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern.
4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn derWalding SoundGmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
5. Bei DVD-/CD-Produktionen, Sonderanfertigungen und Drucksachen behalten wir uns herstellungsbedingt eine Mehr- oder Minderlieferung der Bestellmenge vor.
IV. Versand und Gefahrenübergang
Der Kunde trägt das Transportrisiko - auch bei frachtfreien Lieferungen - ab dem Lager von Walding SoundGmbH. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist Walding Sound GmbH spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
2. Farbabweichungen auf dem CD oder Disketten Label, Druckmaterialien o.ä. im Vergleich zur Vorlage berechtigen nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keinen Minderungsgrund dar. Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Entgegennahme der Ware, unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung und unter genauer Angabe der Fehler der Walding Sound GmbH schriftlich mitzuteilen
3. Bei berechtigter Beanstandung behebt Walding Sound GmbH die Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch Walding SoundGmbH innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich Walding Sound GmbH vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat.
4. Der Auftragsgeber gewährleistet, dass die durch Walding Sound GmbH duplizierten Daten- oder Tonträger sowie Medienartikel nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Urheberrechte, Leistungsschutz und Jugendschutzgesetze verstoßen. Bei Tonträgervervielfältigung übernimmt der Kunde die aus der Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und Darstellungen entstehenden Verpflichtungen und legt bei Auftragserteilung einen entsprechenden Bescheid der GEMA vor. Walding Sound GmbH haftet nicht Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen durch den Kunden. Dieser stellt Walding Sound GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Walding Sound GmbH alle entstehenden Schäden und Aufwendungen.
5. Walding Sound GmbH dupliziert Daten und Programme 1:1. Eine Umsetzung bzw. Umwandlung erfolgt nur durch schriftlichen Auftrag des Kunden. Eine Prüfung der Masterdaten auf eventuell vorhandene Viren liegt nicht in der Verantwortung von Walding Sound GmbH. Durch die ausschließliche Verwendung von "stand alone -Systemen" bei der Duplikation kann eine Veränderung der Masterdaten bzw. das Aufbringen eines Virus durch uns ausgeschlossen werden.
Werden uns vom Auftragsgeber mit Viren infizierte Master zur Duplizierung übergeben, sind jedwede Schadensersatzansprüche (insbesondere wegen mittelbarer Schäden) sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
6. Der Kunde stellt Walding Sound GmbH die für die Herstellung erforderlichen Ausführungsunterlagen, wie z.B. Mastermedien, Labelfilme und Druckmaterialien, kostenfrei und den Spezifikationen von Walding Sound entsprechend zur Verfügung, und zwar Filme und Master ausschließlich als Duplikate, Walding Sound GmbH ist nicht verpflichtet, solche Ausführungsunterlagen in irgendeiner Weise zu überprüfen oder abzuhören. Insbesondere das Risiko künstlerischer und technischer Mängel liegt beim Kunden. Korrekturabzüge werden nur dann zugesandt, wenn dieses ausdrücklich schriftlich verlangt bzw. festgelegt ist. Walding Sound GmbH ist nicht verpflichtet Fertigungsunterlagen länger als 6 Monate aufzubewahren. Walding Sound GmbH hat das Recht, eigene Firmenzeichen auf dem Ton- oder Datenträger sowie den Druckmaterialien in branchenüblicher Weise zu vermerken.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von Walding Sound GmbH (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Walding Sound GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VII. Zahlungskonditionen
1. Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet Walding Sound GmbH die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen werden gesondert berechnet.
2. Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Vorauskasse. Jede Rechnung von Walding Soundist umgehend nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an Walding Sound zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 5 Tagen nach Rechnungsdatum, ist Walding Sound GmbH berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.
3. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels ist die Walding SoundGmbH, ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% pa auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit EUR 5,00 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Landshut. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die Vertragsbeziehungen zwischen Walding Sound GmbH und dem Kunden richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist Landshut/ Ndb.
Landshut, 01.01.2005